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Ausländerbehörde
Herzlich willkommen bei der Ausländerbehörde der Stadt Marburg. Die Ausländerbehörde ist zuständig für Einreise, Aufenthalt und Integration und die erste Anlaufstelle in Marburg für Menschen, die eine Aufenthaltserlaubnis benötigen.
Aktuelles: Die neue Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung ist am 28.10.2025 in Kraft getreten. Weitere Infos dazu finden Sie in dem Merkblatt "Information über die Fortgeltung von Aufenthaltstiteln gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz".
Termin vereinbaren
Besuche bei der Ausländerbehörde sind nur mit Termin möglich.
- Um einen Termin zu vereinbaren, nutzen Sie gern unseren Service der Online-Terminvergabe.
- Falls Ihnen die Nutzung nicht möglich ist, können Sie einen Termin auch per E-Mail anfragen an auslaenderbehoerde@marburg-stadt.de oder telefonisch unter 06421 201-1010.
Termine zur Adressänderung sind ab sofort nicht mehr buchbar!
Die Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) erfolgt künftig direkt im Rahmen Ihrer An- bzw. Ummeldung im Stadtbüro. Ein zusätzlicher Termin bei der Ausländerbehörde ist somit nicht mehr erforderlich.
Anträge stellen
Bitte stellen Sie Ihre Anträge online unter www.marburg.de/abh. Es gibt auch die Möglichkeit, das Antragsformular als pdf-Dokument aufzurufen, auszufüllen und dann per E-Mail oder Post an uns zu senden.
Bitte denken Sie daran, zusätzlich einen Termin zu vereinbaren. Grundsätzlich sollten bei Ihrem Termin alle Familienmitglieder anwesend sein.
Erforderliche Unterlagen
Zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Nationalpass (Reiseausweis)
- Aufenthaltstitel
- je nach Status das aktuelle Aufenthaltsdokument, z.B. Aufenthaltsgestattungen, Duldungen oder Fiktionsbescheinigungen
Seit dem 1. Mai 2025 sind digitale Lichtbilder für ausländerrechtliche Ausweisdokumente verpflichtend.
Das bedeutet: Papierbasierte Lichtbilder sind für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen und selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps können nicht mehr verwendet werden!
Antragstellende können wählen, ob sie ein Lichtbild durch einen hierfür zertifizierten, privaten Fotodienstleister oder direkt am Self-Terminal in der Ausländerbehörde erstellen lassen. Wenn Sie sich für einen privater Fotodienstleister entscheiden, wird das Foto von diesem verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Sie erhalten einen QR-Code zur Vorlage bei der Ausländerbehörde. Bei Vorlage des QR-Codes wird das Foto der Ausländerbehörde sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.
Wichtige Hinweise:
- Für die Bilderfassung an den Stationen in der Ausländerbehörde wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 6 Euro erhoben.
- Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt oder den Antragstellenden in anderer Weise zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt.
- Alle weiteren erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Unterlagenliste.
Sie haben Fragen zu Verpflichtungserklärungen, Aufenthaltsgestattungen oder zur Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an serviceabh@marburg-stadt.de. Unsere Mitarbeiter*innen versuchen, Ihre Anliegen schnellstmöglich zu klären. Alle E-Mails werden bearbeitet.
Zweck des Aufenthalts
Wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland kommen wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Dieser richtet sich nach dem Zweck des Aufenthalts in Deutschland.
Bitte achten Sie auf den Eintrag in Ihrem Aufenthaltstitel und auf Ihrem Zusatzblatt.
Die folgenden Unterpunkte bieten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aufenthaltszwecke sowie Informationen über Ihre Möglichkeiten, nach Deutschland zu kommen, hier zu leben und zu arbeiten.
Arbeiten
Wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland kommen und hier arbeiten möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.
Schule, Ausbildung und Studium
Sie möchten eine Schule besuchen, eine Berufsausbildung starten oder studieren? Dann sind Sie hier richtig. Sie können in Deutschland ein Studium absolvieren, eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung oder einen Sprachkurs machen. Auch ein Schulbesuch oder ein Schüleraustausch ist möglich.
Familienzusammenführung
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, als Ehegatte, sorgeberechtigter Elternteil und minderjähriges Kind eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Person, die bereits in Deutschland ist und Familienmitglieder nachholen möchte, muss bereits im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sein.
Weitere Informationen Finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Humanitäre Aufenthalte
Sie möchten eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines humanitären Aufenthaltszweckes in Deutschland beantragen? Als ausländische Person können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie als Asylberechtigte*r anerkannt sind oder Ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Flüchtlingseigenschaft oder den subsidiären Schutz zuerkannt hat. Gleiches gilt, wenn bei Ihnen ein Abschiebeverbot festgestellt wurde.
Unbefristetes Aufenthaltsrecht
Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine unbefristete Erlaubnis erhalten: die Niederlassungserlaubnis. Je nach Zweck Ihres Aufenthaltes gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
Verpflichtungserklärung
Wenn Sie eine Einladung für ausländische Personen aussprechen möchten, um deren Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, können Sie bei der Ausländerbehörde eine sogenannte „Verpflichtungserklärung“ beantragen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag über unseren Online-Dienst erfolgen muss.
- Online-Antragsverfahren Verpflichtungserklärung Online
- Dienstleistung Verpflichtungserklärung abgeben
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Um das Einreiseverfahren zu verkürzen, können Sie als bevollmächtigte*r Arbeitgeber*in für Ihre*n künftige*n Arbeitsnehmer*in das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. Es richtet sich an ausländische Personen, die zu einem bestimmten Aufenthaltszweck nach Deutschland einreisen wollen (zum Beispiel zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung oder Ausbildung als Fachkraft).
- Online-Antragsverfahren Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Dienstleistung Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
Organisationseinheit
| Fachdienst 31 - Ausländerbehörde | |
| Stadtbüro Frauenbergstraße 31 35039 Marburg Telefon: 06421 201-1010 Telefax: 06421 201-1837 E-Mail: auslaenderbehoerde@marburg-stadt.deE-Mail: serviceabh@marburg-stadt.deHomepage: https://www.marburg.de/auslaenderbehoerde | Telefonische Erreichbarkeit Montag, Mittwoch und Freitag: 08:00 – 10:00 Uhr |
Dienstleistung
- Ausländerangelegenheiten
- Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zweck der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder die Wissenschaftler und Forscher waren
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
Dokumente
Online-Services
- Online-Terminvergabe für die Ausländerbehörde
- Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung / Studium beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen
- Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
- Ukraine: Aufenthaltstitel beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Verpflichtungserklärung Online
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Antrag auf Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen

